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⚠️ Hinweis zur Nutzung der Datenschutzerklärung von AdSimple

Hilfe bei IT und Sozialem

In letzter Zeit wurden vermehrt Fälle bekannt, in denen die AdSimple GmbH Webseitenbetreiber kontaktiert oder abgemahnt hat, weil deren kostenloser Datenschutzgenerator verwendet wurde – jedoch ohne vollständige Übernahme der geforderten Quellenangabe samt Link.

Screenshot der Mail stammt von Team Streber

Worum geht es?

  • AdSimple bietet auf seiner Webseite einen kostenlosen Datenschutzgenerator an.
  • Die kostenfreie Nutzung ist laut AdSimple nur dann zulässig, wenn die erzeugte Datenschutzerklärung vollständig inklusive des automatisch generierten Quellenverweises samt Link zu AdSimple eingebunden wird.
  • Wird dieser Hinweis entfernt oder abgeändert, sieht AdSimple darin eine Urheberrechtsverletzung und fordert mitunter zur Unterlassung und Zahlung von Kosten auf.

Empfehlung:

  • Prüfen Sie, ob Sie eine von AdSimple generierte Datenschutzerklärung verwenden und ob der Quellenhinweis vollständig und korrekt übernommen wurde.
  • Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, leisten Sie keine vorschnelle Zahlung und unterzeichnen Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.
  • In Zweifelsfällen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Urheber- oder IT-Recht.