In letzter Zeit wurden vermehrt Fälle bekannt, in denen die AdSimple GmbH Webseitenbetreiber kontaktiert oder abgemahnt hat, weil deren kostenloser Datenschutzgenerator verwendet wurde – jedoch ohne vollständige Übernahme der geforderten Quellenangabe samt Link.

Worum geht es?
- AdSimple bietet auf seiner Webseite einen kostenlosen Datenschutzgenerator an.
- Die kostenfreie Nutzung ist laut AdSimple nur dann zulässig, wenn die erzeugte Datenschutzerklärung vollständig inklusive des automatisch generierten Quellenverweises samt Link zu AdSimple eingebunden wird.
- Wird dieser Hinweis entfernt oder abgeändert, sieht AdSimple darin eine Urheberrechtsverletzung und fordert mitunter zur Unterlassung und Zahlung von Kosten auf.
Empfehlung:
- Prüfen Sie, ob Sie eine von AdSimple generierte Datenschutzerklärung verwenden und ob der Quellenhinweis vollständig und korrekt übernommen wurde.
- Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, leisten Sie keine vorschnelle Zahlung und unterzeichnen Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.
- In Zweifelsfällen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Urheber- oder IT-Recht.